ZKG: Zahlungskontengesetz

Am 31. Oktober 2018 treten die Regelungen des Zahlungskontengesetzes (ZKG) in Kraft. Diese sehen Informationspflichten der Zahlungsdienstleister gegenüber Verbrauchern zu Zahlungskontoentgelten vor.

Dabei ist eine standardisierte Terminologie zu verwenden, damit Zahlungskontendienste für den Verbraucher vergleichbar werden. Das Gesetz schreibt vor, dass in der gesamten Institutskommunikation mit Verbrauchern durchgehend die neue einheitliche Zahlungskontenterminologie zu verwenden ist.

Achten Sie zukünftig bei Inhalten (eigens erstellte E-Mailings und Newsletter-Artikel), die Sie via Emma an Ihre Kunden senden, vor Versand kritisch auf ZKG-Konformität.

Hinweise finden Sie in mehreren Rundschreiben des DSGV und im Umsetzungsbaukasten.

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